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Die aktuellen Termine und Veranstaltungsorte für die Kurse zum Zertifizierten Kanalsanierungs-Berater, jetzt auch schon für 2012, finden Sie hier im Überblick.
Dieser Lehrgang ist von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen als Weiterbildungs-maßnahme mit 136,00 Std. anerkannt.
Für die Prüfung zum Zertifizierten Kanalsanierungs-Berater gilt die Prüfungsordnung der Fördergemeinschaft für die Sanierung von Entwässerungssystemen.
Die Fortbildung zum Zertifizierten Kanal-Sanierungs-Berater macht den/die Kursteilnehmer/in mit den speziellen Kenntnissen der Kanalsanierung vertraut.
Der/die Sanierungsberater/in muss in der Lage sein, eine qualifizierte Sanierungsplanung für Entwässerungsnetze oder –teile eigenständig erarbeiten und zur Ausführung vorbereiten zu können. Hierzu muss er/sie in der Lage sein, den baulichen Zustand feststellen und bewerten zu können, er/sie muss Schadensursachen erkennen sowie Sanierungstechniken punktuellen oder Streckenschäden zuweisen können.
Er/Sie muss in der Lage sein Handlungsprioritäten zu definieren. Er/sie muss die unterschiedlichen Sanierungstechniken und -verfahren beherrschen und deren technische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit bewerten können.
Zugelassen sind:
Die Berufserfahrung ist vor Kursbeginn schriftlich nachzuweisen. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Prüfungsausschussvorsitzenden.
Die Prüfung wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss abgenommen. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen:
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die Fördergemeinschaft berufen. Sie können von ihnen aus wichtigem Grund abberufen werden.
Bei der Zulassung zur Prüfung und bei der Abnahme der Prüfung dürfen Personen nicht mitwirken, die
Die Prüfung bzw. Prüfungsteile können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
Es können schriftliche Teilprüfungen zu einzelnen Bereichen abgelegt werden. Bei der Auswahl der Prüfungsfragen wird der Wichtigkeit der Themen analog der zeitlichen Themengewichtung Rechnung getragen. In der mündlichen Prüfung prüft der Ausschuss das fachliche Gesamtverständnis des Prüflings.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil ausreichende Leistungen erbracht wurden. Für die Bewertung ist nachstehender Prozentschlüssel maßgebend:
Die Teilnehmer werden über die Prüfungsergebnisse nach Abschluss der jeweiligen Prüfung informiert.
Die bestandene Prüfung wird durch ein Zertifikat bestätigt, welches vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Geschäftsführer der Fördergemeinschaft unterzeichnet wird.
Die Bezeichnung lautet: ”Zertifizierter Kanal-Sanierungs-Berater (ZKS-Berater)”
Die Prüfungsordnung tritt zum 1.7.2005 in Kraft und wurde am 29.4.2005 von der Fördergemeinschaft für die Sanierung von Entwässerungssystemen genehmigt.